Dienstag, 24. März 2015

Gefahren beim Umgang mit Laserpointern


Laserpointer, die preisgünstig angeboten werden, enthalten Laserdioden, die gebündeltes rotes Licht abstrahlen. Sie dienen bei Vorträgen als optischer Zeigestock. Bei diesem bestimmungsgemäßen Gebrauch sind Laserpointer bis 1 mW Strahlungsleistung (Laserklasse 2) sichere Geräte. Auf dem Markt befinden sich auch wesentlich teurere Laserpointer, die grünes Licht aussenden. Da das Auge hierfür empfindlicher ist, erscheinen diese Laserpointer bei gleicher Strahlungsleistung heller, eine Gefährdung bei sachgemäßem Gebrauch ist jedoch ebenfalls auszuschließen. Dringt der Laserstrahl unbeabsichtigt in das Auge eines Zuhörers ein und trifft im schlimmsten Fall den Fleck des scharfen Sehens auf der Netzhaut, dann löst diese momentane Blendwirkung den Lidschlußreflex aus, der das Auge in längstens einer Viertelsekunde schließt. Somit können keine Schäden am Auge entstehen.
Durch Untersuchungen wurde festgestellt, daß nicht zutreffend klassifizierte Laserpointer mit höheren Strahlungswerten erhältlich sind. Setzen Jugendliche diese Lasergeräte absichtlich mißbräuchlich ein, dann können andere Personen gefährdet werden. Mit zunehmender Aufklärung sind die dadurch entstehenden Schadensfälle rückläufig, doch kommt es immer noch vor, daß Personen mit Augenschäden durch Blendung mit einem Laserpointer ärztlich behandelt werden müssen. Kurzfristige Beeinträchtigung der Sehfähigkeit und auch Ödeme (Schwellungen durch Wassereinlagerung in der Netzhaut) sind meist die Befunde.

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